Personengesellschaft

Zuletzt geändert

29/5/2024

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Was ist eine Personengesellschaft?

Schließen sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammen, ist das eine Personengesellschaft. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haften ihre Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Die Personengesellschaft selbst ist keine juristische Person. Sie kann jedoch verschiedene Rechte und Pflichten wahrnehmen, die anderen Unternehmensformen nicht zur Verfügung stehen.

Welche Arten der Personengesellschaft gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Personengesellschaft, die sich in Steuer– und Rechtsbelangen von einander unterscheiden. Die Unternehmensform kann nicht innerhalb der Unternehmung gewechselt werden.Die folgenden Gründungsformen sind möglich:

           
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR / BGB-Gesellschaft), die Grundform der OHG
  •        
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG möglich
  •        
  • Kommanditgesellschaft (KG), kann auch als GmbH & Co. KG gegründet werden

Merkmale

Personengesellschaften zeichnen sich durch gewisse Merkmale aus, die sie von Kapitalgesellschaften unterscheiden. Diese stellen wir dir nun vor:

Rechtsstellung

Wie oben bereits erwähnt sind Personengesellschaften keine juristische Person, sie haben also keine rechtliche Selbstständigkeit. Sie können dennoch eingeschränkt gewisse selbstständige Rechte und Pflichten haben.

Gründung

GmbH sein, die sich als Gesellschafter in eine Personengesellschaft einbringt. Eine Kapitaleinlage ist nicht zwingend, aber üblich.

Grundlage für die Gründung einer Personengesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag, der im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag von Kapitalgesellschaften formfrei getätigt werden kann.

Geschäftsführung

Bei der Geschäftsführung einer Personengesellschaft übernehmen die Gesellschafter selbst die Führung. Es gibt keine angestellten Personen wie bei einer Kapitalgesellschaft. Alle Gesellschafter haben dabei eine gemeinsame Geschäftsführungsbefugnis nach Außen. Verträge, die von einem Gesellschafter im Namen der Gesellschaft geschlossen werden, können daher nicht von den anderen Gesellschaftern als ungültig erklärt werden.

Buchführung

Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Buchführungsformen:

Für Personengesellschaften wie die GbR gelten vereinfachte Aufzeichnungspflichten bei der Buchführung: Für die Gewinnermittlung ist eine Einnahmen-Überschuss Rechnung ausreichend.

Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind (OHG, KG, GmbH & CO KG, GmbH & Co OHG), müssen hingegen der Pflicht zur doppelten Buchführung nachkommen.

Gewinn- und Verlustverteilung

Die Verteilung von Gewinn und Verlust erfolgt in der Regel anteilsmäßig und/oder nach Köpfen.

Haftung

Bei Personengesellschaften haften alle Gesellschafter persönlich, solidarisch und uneingeschränkt. Die Haftung ist nicht, wie bei den Kapitalgesellschaften, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Eine Ausnahme bildet der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. OHG und der GmbH & Co. KG – er haftet nur mit seinem eingebrachten Kapital.

Besteuerung

Die steuerliche Behandlung einer Personengesellschaft unterscheidet sich danach, ob sie selbst als steuerpflichtiges Subjekt angesehen wird oder „nur“ als Zusammenschluss einzelner Personen.

Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer: Bei Einkommensteuer und Erbschaftssteuer stehen die Gesellschafter im Vordergrund. Besteuert wird daher nicht das Unternehmen, sondern anteilsmäßig die einzelnen Gesellschafter.

Umsatzsteuer: Bei der Umsatzsteuer verhält es sich anders: Hier wird das Unternehmen als eigenständiges Rechtsobjekt besteuert, nicht die Gesellschafter.

Gewerbesteuer: In Fall der Gewerbesteuer mischen sich beide Besteuerungsformen.

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