Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Die KGaA ist eine Unternehmensform und eine Mischform von Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG).

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Was ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)?

Die KGaA ist eine Unternehmensform und eine Mischform von Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG).

Die KGaA ist eine juristische Person. Ein oder mehrere Gesellschafter haften als Komplementäre, die Übrigen (Kommanditisten, Kommandit-Aktionäre) nur mit ihrer Einlage, die durch die Aktie verbrieft ist.

Gründung einer KGaG

Möchtest du eine KGaG gründen, gelten ähnliche Vorschriften über Gründung und Verwaltung wie bei der AG.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Zustimmung der Komplementäre bei Angelegenheiten, für die auch bei der KG das Einverständnis der Komplementäre und Kommanditisten erforderlich ist. Die Komplementäre haben in der Hauptversammlung nur ein Stimmrecht für ihre Aktien.

Die Umwandlung in eine KG ist durch Beschluss der Hauptversammlung mit Zustimmung aller Komplementäre möglich. Soweit Sondervorschriften nichts anderes bestimmen, gelten sämtliche Bestimmungen für die AG sinngemäß, besonders bezüglich der Publikationspflicht, des Jahresabschlusses etc.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen liegt in den Händen der Komplementäre. Die Kommanditaktionäre sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Da der Aufsichtsrat die Geschäftsführung kontrolliert, dürfen keine Komplementäre der KGaA gleichzeitig auch Mitglieder des Aufsichtsrates sein.

Wirtschaftliche Bedeutung

Die KGaA hat nur geringe Verbreitung gefunden. Doch kann die Persönlichkeit der Komplementäre der KGaA besonderes Vertrauen verschaffen. Entsprechend der Mischnatur der KGaA zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft trennen Ertrags- und Substanzbesteuerung zwischen der Behandlung des Anteils der Komplementäre und der Kommandit-Aktionäre.

Die GmbH & Co. KGaA

Durch das Einsetzen einer GmbH anstelle eines persönlich haftenden Komplementärs kann das Haftungsrisiko für den Komplementär verringert werden. Ist eine GmbH Komplementärin, wird aus der Kommanditgesellschaft auf Aktien eine GmbH & Co. KGaA. Die Geschäftsführung der GmbH wird in diesem Fall auch Teil der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Ebenso kann an die Stelle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch eine Aktiengesellschaft an die Stelle eines Komplementärs treten, wodurch eine AG & Co. KGaA entsteht.

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