Personalverrechnung

Zuletzt geändert

29/5/2024

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Was ist die Personalverrechnung?

Die PersonalverrechnerInnen sind gesetzliche Mitglieder der Wirtschaftskammer. In ihrer selbstständigen Tätigkeit sind sie kompetende PartnerInnen im Bereich der Gehalts- und Lohnverrechnung. Sie handeln praxisnah und sind bestrebt, die für ihre Kundinnen und Kunden relevanten wirtschaftlichen Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten.

Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden durch ihre Leistungen Ressourcen freigesetzt, die es den UnternehmerInnen ermöglicht, sich noch besser auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können sie jederzeit auf das hohe – und in vielen Bereichen spezialisierte – Fachwissen „ihrer“ PersonalverrechnerInnen zurückgreifen.

Die PersonalverrechnerInnen leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der KMU und unterstützen den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Klienten.

Die Personalverrechnungsberufe vollziehen die anfallenden Arbeiten in der Lohn- und Gehaltsverrechnung, unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden. Da auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können, welche die Leistungen der Personalverrechnerin und des Personalverrechners wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann der Unternehmerin und dem Unternehmer ein umfassendes Service geboten werden. Ein Service, dessen Kosten vorab kalkulierbar sind, da „Nebenleistungen“ als inkludiertes Kundenservice vereinbart werden können.

Leistungen:

  • Lohn- und Gehaltsverrechnung auch für spezielle Berufsgruppen (z. B. Bau- und   Baunebengewerbe, Tourismus usw.)
  • Die Vertretung und die Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung
  • Anlegen und Führen von Akten, Statistiken, Karteien und Dateien (z. B. Personal-Krankenstands-, Urlaubsdatei)
  • Terminüberwachung bzw. Erinnerung an wichtige Termine (Abgabetermine u.ä.)
  • Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, Abfassung und Übermittlung der Erklärung für Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörde in Botenfunktion auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung
  • die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf der Basis der Angaben ihrer Mandanten und der Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers im Auftrag ihrer Mandanten
  • Unterstützung im Umgang mit spezifischer Hard- und Software
  • Diverse administrative Abwicklungen des kaufmännischen Schriftverkehrs
  • Verkauf von Waren, die Personalverrechnungsberufe selbst verwenden (z. B. -Software)

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