Lohnsteuer

Zuletzt geändert

29/5/2024

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Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer und ist somit keine eigenständige Steuerart. Sie gilt für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Mit der Lohnsteuer leisten Arbeitnehmer und Angestellte eine monatliche Vorauszahlung, auf die insgesamt für ein Steuerjahr zu erwartende Einkommensteuer an das Finanzamt. Sie wird von den Arbeitgebern vom Bruttolohn und -gehalt einbehalten und an des Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Steuerzahlung richtet sich im Wesentlichen nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers und der Höhe des monatlichen Einkommens.

In diesem Artikel erklären wir dir:

  • Unterschied Lohn- und Einkommenssteuer
  • wer bezahlt die Lohnsteuer?

Unterschied Lohn- und Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist, wie oben bereits erwähnt, keine eigenständige Steuer. Sie ist vielmehr eine Variante der Einkommensteuer. Arbeitnehmer bezahlen Lohnsteuer von ihrem Gehalt, während Selbstständige Einkommensteuer aus dem Ertrag ihrer selbstständigen Tätigkeit bezahlen. Lohnsteuer und Einkommensteuer unterscheiden sich zudem durch weitere Merkmale, wie zum Beispiel in der Form der Erhebung oder in der Möglichkeit steuersenkender Abzüge.

Erhebung der Steuern

Lohn- und Einkommensteuer werden in unterschiedlicher Form erhoben.

  • Lohnsteuer
    Die Lohnsteuer ist durch den Arbeitgeber einzubehalten und im Zuge der monatlichen Lohnsteuererklärung an das Finanzamt auszubezahlen. Der Arbeitgeber ermittelt die Lohnsteuer im Zuge der Lohnabrechnung und zieht den Steuerbetrag vom Bruttolohn ab, um ihn bis spätestens zum 10. Kalendertag des Folgemonats an das Finanzamt auszubezahlen.  
  • Einkommensteuer
    Selbstständige müssen die Einkommensteuer selbst abführen. Sie müssen einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Auf Basis der Angaben ermittelt der Fiskus die Höhe der zu bezahlenden Einkommensteuer. Der Steuerpflichtige erhält hierüber einen Einkommensteuerbescheid, in dem das Finanzamt den Steuerbetrag mitteilt, den er zu bezahlen hat.

Wer zahlt?

Alle angestellten Arbeitnehmer, ob ganz- oder halbtags, Teil- oder Vollzeit, zahlen auf ihr Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit eine Lohnsteuer. Die Steuerlast fällt also auf den Arbeitnehmer, gezahlt wird sie aber jeden Monat vom Arbeitgeber, der einen Teil des Bruttogehalts einbehält und an das Finanzamt überführt.

Die gezahlte Lohnsteuer wird am Ende jeden Kalenderjahres vom Finanzamt auf die anfallende Einkommensteuer des Arbeitnehmers angerechnet und kann gegebenenfalls teilweise erstattet werden. So kann sich der Arbeitnehmer einen Teil zurückholen, indem er zum Jahresende eine Einkommenssteuererklärung einreicht.

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