Abschlagszahlung

Zuletzt geändert

29/5/2024

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Was ist eine Abschlagszahlung?

Der Begriff der Abschlagszahlung wird häufig in der Wirtschaft verwendet. Damit ist eine Teilzahlung gemeint, die zum Einsatz beim Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung kommt.Es ist dabei zu beachten, die Abschlagszahlung nicht mit der Anzahlung zu verwechseln. Eine Anzahlung wird vor dem Erbringen einer Leistung getätigt. Die Abschlagszahlung findet jedoch erst statt, wenn eine Teilleistung erbracht wurde.

Wann kommen Abschlagszahlungen zum Einsatz?

Im alltäglichen Leben wird man den Gebrauch von Abschlagszahlungen eher selten finden. Denn laut Gesetz gilt folgendes: bei Übergabe einer Ware oder Beendigung einer Dienstleistung ist die gesamte Summe des Kaufpreises ohne Abzug zu tätigen.Tatsächlich gibt es jedoch einige Bereiche, in denen die Abschlagszahlung verwendet wird. Dazu zählt z.B. die Stromversorgung oder die Bauindustrie. Bei der Stromversorgung erhält man über das ganze Jahr hinweg Teilrechnungen. Bei der Bauindustrie ist es üblich, dass nachdem ein Teil des Gebäudes gebaut wurde, der Bauunternehmer eine Teilzahlung für die bisherige Leistung verlangt.Die Gemeinsamkeit bei beiden Bereichen ist, dass beide Leistungen über einen längeren Zeitraum stattfinden.

Zweck und Vorteile

Bei einer Abschlagszahlung kann es zu einer Verringerung der Risiken kommen, die im Rahmen einer Werkleistung für beide Seiten entstehen.

           
  • Auftragnehmer: kann Leistung vorfinanzieren
  •        
  • Auftraggeber: geringe finanzielle Belastung, zeigt Zuverlässigkeit

Vorteile

Abschlagszahlung Vorteile

Wer kann eine Abschlagszahlung verlangen und wann?

Als Auftragnehmer hat man grundsätzlich das Recht, eine Abschlagszahlung zu veranlassen. Dies gilt auch, wenn mit dem Kunden im Vorfeld nichts abgesprochen wurde. Jedoch trägt es zur Kundenbeziehung und -zufriedenheit bei, wenn etwaige Dinge im Vorfeld abgeklärt werden.Veranlasst man eine Abschlagsrechnung, so gilt es einige Dinge zu beachten:

           
  • die bis zur Erhebung der Abschlagszahlung erbrachte Teilleistung ist ohne Mängel
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  • der Betrag der Abschlagszahlung liegt unterhalb des vereinbarten Gesamtentgelts
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  • der leistende Unternehmer legt eine Aufstellung der Leistungen vor, für die er die Zahlung fordert

Außerdem gelten einige Besonderheiten:

           
  • Handwerk: hier gilt das Werkvertragsrecht, bei dem es auf den Erfolg der Leistung ankommt.
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  • Bauwesen: gesetzlich festgelegt, dass die Höhe der Zahlung dem Wert der erbrachten Leistung entsprechen muss

Generell wird die Höhe der Abschlagszahlung mit dem Kunden vereinbart.

Wann ist eine Abschlagszahlung fällig?

Wird eine Abschlagsrechnung erstellt, besteht eine sofortige Fälligkeit. Hierbei müssen jedoch die Voraussetzungen beachtet werden. Sprich, die Ware/Dienstleistung muss mangelfrei und vollständig sein. Wird die Forderung nicht beglichen, so muss der Unternehmer den Werkvertrag nicht weiter erfüllen. Er ist bei unterbleibender Zahlung von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden und kann seine Arbeit einstellen.

Was muss bei der Schlussrechnung beachtet werden?

Erhält man am Ende der Leistung die Schlussrechnung, müssen sämtliche Abschlagszahlungen mit der Dienstleistung verrechnet werden. Sprich, bereits bezahlte Beträge müssen mit aufgeführt werden. Wenn der Endbetrag den vereinbarten Gesamtbetrag übersteigt, dann liegt eine Überzahlung vor. Diese muss der Auftragnehmer seinem Kunden zurückzahlen.

Beispiele für eine Abschlagszahlung

Um die Nutzung von Abschlagszahlungen zeigen zu können, zeigen wir euch hier zwei Beispiele:

           
  • Getätigt werden kann solch eine Abschlagszahlung etwa von einem Auftraggeber, der beispielsweise ein Bad sanieren lässt, und der beauftragte Handwerker zunächst nur einen Teil der Arbeiten getätigt hat, aber beispielsweise finanziell in Vorleistung für gewisse Materialien wie Fliesen oder Armaturen in höherer Größenordnung getreten ist.
  •        
  • Ein anderes Beispiel könnte die Vorauszahlung eines Käufers an einen Autohändler sein, der nach der Vertragsunterschrift eine Anzahlung verlangt, um so sicherzustellen, dass der Kauf in keinem Fall mehr platzt. Nicht selten wird auch eine Abschlagszahlung verlangt, wenn etwas Hochpreisiges gekauft wird, das es noch gar nicht gibt und das mit einem großen finanziellen Aufwand gefertigt werden muss.

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