Was ist das Anlagevermögen?
Gemeinsam mit dem Umlaufvermögen, bildet das Anlagevermögen das Gesamtvermögen des Unternehmens. Es dient dem Geschäftsbetrieb dauerhaft und verbleibt für längere Zeit im Unternehmen. Das Vermögen dient außerdem für den Aufbau, Ausstattung und Funktionstüchtigkeit des Unternehmens.
Anlagevermögen in der Bilanz
Das Anlagevermögen ist laut §244 UGB auf der linken Seite der Bilanz, unter Aktiva, abgebildet. Dazu zählt:
- Immaterielle Vermögensgegenstände: Lizenzen, Patente etc.
- Sachanlagen: Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung
- Finanzanlagen: Anleihen, Wertpapiere
In kleineren Betrieben machen die Sachanlagen häufig den größten Posten im Vermögen aus, da Büroausstattung oder Firmenwagen in diese Kategorie fallen.
Das Anlagevermögen ist in der Bilanz ein aktiver Posten und wird gesondert vom Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und den aktiv latenten Steuern angeführt.
Abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen
Zusätzlich unterscheidet man im Steuerrecht nach abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögen.Nicht abnutzbares VermögenZu nicht abnutzbaren Anlagevermögen zählen beispielsweise Grundstücke oder Wertpapiere. Bei diesen Vermögensgegenständen wird davon ausgegangen, dass sie durch ihre Nutzung nicht an Wert verlieren, ergo sich nicht abnutzen.Da es keinem Werteverlust unterliegt, wird immer mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet.Abnutzbares VermögenAndere Vermögensgegenstände verlieren im Laufe ihrer Nutzung jedoch an Wert, sie „nutzen sich ab“ und können daher nicht mehr mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Beispiele sind der Betriebs-PKW, Gebäude oder der Firmen-PC.
Anlage- und Umlaufvermögen = Gesamtvermögen
Das Gesamtvermögen des Unternehmens wird aus dem Anlage- und Umlaufvermögen gebildet. Während das Anlagevermögen längerfristig im Unternehmen bleibt und für Maschinen und Grundstücke gerechnet wird, bleibt das Umlaufvermögen nur kurzfristig im Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Rohstoffe, Waren und Bankguthaben.Es hängt jedoch von der Intention des Managements ab, ob ein Gegenstand zum Anlage- oder Umlaufvermögen gebucht wird.