Patentanmeldung

Zuletzt geändert

29/5/24

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Wie erfolgt eine Patentanmeldung?

In diesem Artikel möchten wir dir alles über das Thema Patent und Patentanmeldung erklären.

Was ist überhaupt ein Patent?

Den Begriff Patent kennt man wohl eher aus dem Medizinbereich. Doch auch in der Wirtschaft hat man die Möglichkeit, ein Patent zu erwerben. Doch was ist nun ein Patent?Ein Patent ist für Erfinder gedacht und schützt neue technische Lösungen, die auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind. Es erfolgt eine Prüfung die sicherstellt, dass wirklich nur Erfindungen Patente erhalten, die auch patentwürdig sind.Hat ein Produkt ein Patent erhalten, berechtigt dies den Inhaber dazu, Dritte davon abzuhalten, dasselbe Produkt betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen. Möchte man das Produkt jedoch für den privaten Gebrauch nutzen, so ist dies jedem gestattet.Das Patent ist sowohl territorial als auch zeitlich begrenzt - es gilt also nicht ein Leben lang. Die Dauer für ein Patent beträgt maximal 20 Jahre. Patentinhaberinnen/Patentinhaber können gewisse steuerrechtliche und gewerberechtliche Begünstigungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzung für eine Patentanmeldung

Damit man ein Patent anmelden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

           
  1. die Erfindung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht veröffentlich sein
  2.        
  3. muss neu und erfinderisch sein
  4.        
  5. muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen

Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf dieser Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr neu.Was kann nicht patentiert werden:

           
  • Mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen, Spielregeln und Geschäftsmethoden
  •        
  • Pflanzensorten oder Tierarten, Zuchtverfahren für Pflanzen und Tiere
  •        
  • Diagnoseverfahren, chirurgische und therapeutische Behandlungsverfahren an Mensch und Tier
  •        
  • Ästhetische Formschöpfungen
  •        
  • Software und computerimplementierte Erfindungen

Ablauf einer Patentanmeldung

Für die formalen Anforderungen zur Patentanmeldung dient das Formular PA1. Wichtig bei der Anmeldung ist, dass die Erfindung so genau beschrieben wird, dass Fachleute auf Basis der Beschreibung die Erfindung ohne weiteres realisieren könnten.Desweiteren gilt es zu beachten, ob man einen Wohnsitz in Österreich hat oder nicht. Wenn ja, kann das Patent ohne eine Vertretung angemeldet werden, es sei denn, es ist so gewünscht. In diesem Fall muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.Hat man keinen Wohnsitz in Österreich muss eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariate) diese/diesen vertreten. Ist der Wohnsitz der Anmelderin/des Anmelders im EWR, reicht eine österreichische Zustellungsbevollmächtigung.

Veröffentlichung der Anmeldung

18 Monate nach dem Anmeldetag wird die Anmeldung gemeinsam mit einem Recherchenbericht veröffentlicht. Wenn Erfinder die Veröffentlichung ihrer Patentanmeldung verhindern möchten, müssen sie die Anmeldung zeitgerecht zurückziehen.

Das Patenterteilungsverfahren

Nachdem Erfinderinnen/Erfinder ihre Erfindung zum Patent angemeldet haben, werden die Anmeldung (formal) und die Erfindung (sachlich) geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ergeht schriftlich, wozu Stellung genommen werden kann. Werden Mängel trotz Aufforderung nicht behoben oder ist die Erfindung nicht patentierbar, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Dritte können nach der Veröffentlichung der Patentanmeldung dem Österreichischen Patentamt Bedenken gegen die Patentierbarkeit der Erfindung mitteilen. Anmelderinnen/Anmelder erhalten diese Einwendungen, damit sie dazu Stellung nehmen können. Die Patenterteilung erfolgt nach Rechtskraft des Erteilungsbeschlusses. Der Patentschutz beginnt mit der Registrierung des Patentes und seiner Veröffentlichung im Patentblatt. Die Patentschrift wird am Publikationsserver bereitgestellt und eine Patenturkunde ausgestellt.

Schutzdauer

Die Höchstdauer eines Patentes beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Es erlischt davor, wenn die Jahresgebühren nicht mehr bezahlt werden, Erfinderinnen/Erfinder auf das Schutzrecht verzichten oder das Patent für nichtig erklärt wird.

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