Was ist eine offene Gesellschaft (OG)?
In diesem Artikel stellen wir dir eine weitere Rechtsform vor: Die offene Gesellschaft, auch OG genannt. Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Als Gesellschafter kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage.
Gründung einer offenen Gesellschaft
Bei Gründung einer offenen Gesellschaft muss ein Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern abgeschlossen werden. Für den Vertrag gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Formvorschriften, es ist jedoch empfehlenswert, die Schriftform zu verwenden. Der OG-Gesellschaftvertrag ist nicht notariatspflichtig, im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsverträgen, wie zum Beispiel der GmbH-Gesellschaftsvertrag. Die offene Gesellschaft ist von den Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
Geschäftsführung
Alle Gesellschafter sind für sich allein geschäftsführungsbefugt. Widerspricht jedoch ein anderer geschäftsführender Gesellschafter, muss die Maßnahme unterbleiben. Für außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, ist ein einstimmiger Gesellschafterbeschluss erforderlich. Abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind möglich.
Haftung einer offenen Gesellschaft
Wie oben bereits beschrieben, haften die Gesellschafter:
- persönlich (mit dem gesamten Betriebs- und Privatvermögen)
- unbeschränkt (ohne Betragsbeschränkung)
- solidarisch (nicht anteilsmäßig, sondern jeder für die ganze Schuld)
Steuern
Die OG ist kein selbständiges Steuersubjekt und nicht einkommensteuerpflichtig. Es sind die einzelnen Gesellschafter Steuersubjekt und mit ihrem Gewinnanteil und etwaigen weiteren Einkünften einkommensteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten.
Die Gesellschaft und die einzelnen Gesellschafter brauchen eigene Steuernummern. Die Steuernummer der OG ist unter Vorlage einer Fotokopie des Gesellschaftsvertrages (falls vorhanden) und eines Firmenbuchauszuges innerhalb eines Monates ab Aufnahme der Tätigkeit beim Betriebsfinanzamt zu beantragen, die Steuernummern der Gesellschafter beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt.