Pflichtangaben und Bestandteile einer Rechnung
Die Pflicht zum Schreiben von Ausgangsrechnungen ist gesetzlich geregelt und daher muss dies jedes Unternehmen tun. Doch was sind die Pflichtangaben einer Rechnung? Dies zeigen wir dir im folgenden Artikel.
Erforderliche Bestandteile einer Rechnung
Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §11 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt. Eine Rechnung muss folgendes enthalten:
- den Namen und die Anschrift des Unternehmens, dass die Ware liefert oder die Leistung erbringt
- den Namen und die Anschrift des Kunden, der die Ware oder die Leistung erhält
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- das Lieferdatum oder den Leistungszeitraum
- das Ausstellungsdatum
- die Rechnungsnummer
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
- der Steuerbetrag
- der Steuersatz
Folgendes gilt es noch zu beachten:
- Übersteigt eine Rechnung mehr als 10 000 Euro, muss auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfänger angegeben werden.
- Wird für die erbrachte Leistung oder für die gelieferte Ware keine Steuer erhoben, so ist ein Hinweis darauf erforderlich, dass eine Steuerbefreiung gilt.
Eine Rechnung kann zusätzlich einen Hinweis auf die Zahlung beinhalten. Dies ist aber keine der Pflichtangaben einer Rechnung. Es kann auf diese Weise aber ein Zahlungsziel angegeben werden. Gewährt ein Unternehmer Skonto, so muss das in der Rechnung angegeben werden. Der Skontobetrag und die Zahlungsfrist, in der Skonto gewährt wird, müssen in der Rechnung aufgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer Rechnung ist die Bankverbindung des Zahlungsempfängers. Kontonummer, Bankleitzahl und Bezeichnung der Bank gehören dazu.
Pflichtangaben einer Rechnung mit geringem Betrag
Egal bei welchem Wert, Unternehmen müssen immer Rechnungen schreiben. Der Aufbau einer Rechnung über solche geringen Beträge kann sich jedoch vom Aufbau höherer Rechnungen unterscheiden. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben:
- Der Name und Anschrift des Unternehmens
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
- Lieferdatum bzw. Lieferzeitraum
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
- der Steuerbertag
- der Steuersatz.