Angebot

Zuletzt geändert

22/12/2023

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Was ist ein Angebot?

Das Angebot ist einer deiner ersten Kontakte mit deinen potentiellen und bestehenden Kunden und ist Teil des Bestellprozesses. Hat ein Kunde Interesse an deinen Waren/Dienstleistungen, schickt er dir diesbezüglich eine Anfrage. Du erstellst dann ein für ihn entsprechendes Angebot. Diese können auf verschiedene Arten überbracht werden: mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Sie können auch allgemeingültig per Webshop erfolgen. Die sicherste und rechtlich eindeutigste Vorgehensweise ist ein schriftliches Angebot zu versenden.

In einem Angebot werden nicht nur die Waren oder Dienstleistungen festgehalten, sondern auch den Preis der Ware inklusive Rabatt, Portokosten, Erfüllungsort, Lieferzeit und Zahlungsbedingungen.

Was sollte ein Angebot enthalten?

Im Prinzip gibt es keine rechtlichen Vorgaben, was alles in einem Angebot stehen muss. Du kannst daher selbst entscheiden, was alles in darin stehen soll. Damit keine Unklarheiten auftreten, sollte dein Angebot jedoch so konkret wie möglich sein. Wir schreiben dir hier nochmal unsere Tipps bezüglich eines Angebots auf:

  • Genaue Bezeichnung des Produkts/Dienstleistung
  • Anzahl
  • Preis und eventuell Rabatt (in- oder exklusive Umsatzsteuer)
  • Angebotsdatum und Gültigkeitsdatum
  • Zahlungsbedingungen
  • Lieferzeit
  • Versandkosten

Es empfiehlt sich außerdem, auf die AGB hinzuweisen.

Ist ein Angebot bindend?

Ein Angebot ist eine sogenannte einseitige Willenserklärung und somit bindend. Sprich, alle Angaben bietest du deinem Kunden verbindlich an.

Doch immer wieder kursieren Gerüchte, dass es bei der Angebotserstellung  möglich ist, die rechtliche Bindung mit folgenden Klauseln ganz einfach aufzuheben:

  • Ohne Gewähr
  • Preise vorbehalten
  • Solange der Vorrat reicht

Das geht aber nicht so einfach. Ein Angebot ist prinzipiell immer bindend – nur in Ausnahmefällen greifen solche Klauseln, z.B. wenn sich auf dem Weltmarkt Rohstoffpreise erhöhen und dadurch eine Preiserhöhung unverschuldet erfolgt.

Internationale Angebote

Wenn du ein Angebot für einen Kunden im Ausland erstellen willst, gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Dazu zählt die steuerliche Regelung für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen. Denn hier muss beachtet werden, ob Umsatzsteuer anfällt, und wenn ja, wer diese zu bezahlen hat. Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer immer dort bezahlt werden, wo der Leistungsort liegt. Das heißt, dass in der Regel, der Angebotssteller die Umsatzsteuer tragen muss.

Doch der Leistungsort verschiebt sich zumeist, wenn der Kunde, an den sich das Angebot richtet, seinen Sitz im Ausland hat. Der Umgang mit der Umsatzsteuer richtet sich nach zwei zentralen Kriterien aus:

  • B2B Geschäft: geht an ein anderes Unternehmen
  • B2C Geschäft: geht an eine Privatperson

Zudem hat sich die Angabe der Umsatzsteuererhebung im Angebot danach auszurichten, ob der Kunde im EU Ausland oder in einem Drittland ansässig ist.

Angebote ins EU Ausland

Für den Warenaustausch innerhalb der EU gilt unter bestimmten Voraussetzungen das Reverse Charge Verfahren, während in bestimmten Fällen Umsatzsteuer erhoben werden muss.

B2B Angebot an Unternehmer im EU Ausland

Schreibst du ein B2B Angebot an ein anderes Unternehmen im EU Ausland, darfst du keine Umsatzsteuer in deinem Angebotspreis ausweisen. Denn hier gilt, wenn ein Geschäft zustande kommt, das Reverse Charge Verfahren. Das Verfahren dreht die Umsatzsteuerschuld um, indem der Kunde die Umsatzsteuerschuld gegenüber seinem Finanzamt trägt. Daher darf ausschließlich der Nettopreis als Angebotspreis angegeben werden.

B2C Angebot an Privatkunden im EU Ausland

Lieferungen und Leistungen an Privatkunden, die ihren Sitz im EU Ausland haben, werden genauso behandelt wie innerdeutsche Angebote. Sie müssen neben dem Nettobetrag für die Ware oder die Leistung einen Hinweis enthalten, dass Mehrwertsteuer anfällt. Hierbei ist auch der Mehrwertsteuersatz anzugeben, der im Falle eines Vertragsabschlusses angewendet wird. Dabei sind für Lieferungen oder Leistungen ins EU Ausland die Steuersätze, die in Deutschland Gültigkeit haben, anzugeben.

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