Was ist ein Gläubiger?
Ein Gläubiger ist eine Person, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses eine Leistungsforderung innehat. Im Regelfall ist damit eine Geldforderung gemeint.In der Schuldbeziehung ist der Gläubiger (Kreditor) derjenige, dem etwas geschuldet wird. Er steht damit dem Schuldner (Debitor) gegenüber, der die Schuld zu begleichen hat.
Gläubiger und Schuldverhältnis
§ 859 ABGB umschreibt die persönlichen Sachrechte (= Schuldrecht) als Rechtsverhältnisse, „welche
- unmittelbar auf ein Gesetz
- auf ein Rechtsgeschäft
- oder auf eine erlittene Beschädigung
bezieht. Das Schuldverhältnis existiert daher in zwei Ausprägungen:
- Schuldverhältnisse aus Vertrag
- Schuldverhältnisse aus Delikt
Hier ein Beispiel aus dem Alltag für dich:Das Schuldverhältnis ist im geschäftlichen Alltag besonders durch die Beziehung zwischen Kunde und Lieferant geprägt. Erbringt der Lieferant eine Leistung, z.B. in Form einer Warenlieferung, die der Kunde aber nicht sofort begleicht, ensteht ein Schuldverhältnis. Der Lieferant ist in diesem Fall der Kreditor, da er noch auf die Begleichung der Rechnung durch den Kunden wartet.
Schuld und Haftung
Wer etwas schuldet, haftet heute grundsätzlich auch (selbst) für die korrekte Erfüllung seiner Verbindlichkeit. D.h. es steht nicht in seinem Belieben, ob er das Geschuldete leistet, also zahlt oder nicht. Leistet der Schuldner das, was er schuldet, nicht, kann der Gläubiger seinen Anspruch zwangsweise durchsetzen. Diese zwangsweise gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeit des Gläubigeranspruchs mittels Prozess und Exekution wird Haftung genannt. Erwirkt der Gläubiger im Prozess gegen seinen Schuldner ein stattgebendes Urteil, stellt dieses für ihn einen Exekutionstitel dar. Der Anspruch ist nun gerichtlich festgestellt (sog Judikatschuld) und dient nunmehr dem Gläubiger 30 Jahre lang als rechtliche Basis der Exekution. Dabei haftet dem Gläubiger im Rahmen der Exekutionsführung grundsätzlich das gesamte, also auch das private, Schuldnervermögen. Man spricht deshalb von persönlicher Haftung des Schuldners, im Gegensatz zu bloßer Sachhaftung. Der Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner kann durch dritte Personen „befestigt”, d.h. zusätzlich gesichert werden - etwa durch Bürgschaft, Pfandbestellung oder Garantieübernahme.Möchtest du weitere Informationen zu dem Schuldverhältnis klicke bitte hier.
Beispiel einer Leistungseinforderung
Versand Kundenrechnung:Dem Kunden wird eine Rechnung versandt, deren Zahlungskondition im Normalfall «zahlbar innerhalb von 30 Tagen» lautet.
Mahnung (Zahlungserinnerung):
Begleicht der Kunde seine Rechnungsschuld nicht fristgerecht (vgl. Nr. 1), so empfiehlt es sich, den Kunden zu mahnen. Eine solche Zahlungserinnerung (juristisch «in Verzug setzen») ist freiwillig, aber üblich: Mit der Mahnung beginnt die Frist für den Verzugszins zu laufen. Eine Mahngebühr ist vom Kunden nur einforderbar, falls explizit darauf hingewiesen wurde, z.B. in der Kundenrechnung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Betreibung:
Bleibt das Mahnen (vgl. Nr. 2) erfolglos, so kann gegen den Kunden die Betreibung eingeleitet werden (Betreibung auf Pfändung oder Konkurs). Dies kann entweder über ein Inkasso-Büro erfolgen oder über einen Anwalt.
Resultat Betreibung
Nach Abschluss der Betreibung erhält der Gläubiger das Resultat der Betreibung. Dieses kann grundsätzlich positiv oder negativ ausfallen:Positives Resultat: In diesem Fall erhält der Gläubiger in folgender Reihenfolge den Kostenvorschuss, die Verzugszinsen sowie eine Konkursdividende (zeigt in % ausgedrückt, wieviel vom ursrünglichen Forderungsbetrag einholbar war) zurück.Negatives Resultat: In diesem Fall erhält der Gläubiger von seiner Forderung (Rechnungsbetrag, Kostenvorschuss, Verzugszins) nur einen Teil oder gar nichts.