Was ist ein Einzelunternehmen?
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um eine einzige natürliche Person. Sie betreibt die Firma auf ihren eigenen Namen und Rechnung. Der Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin kann auch ein Pächter oder Eigentümer des Unternehmens sein. Falls du dich also als Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig machst, gründest du automatisch dein eigenes Einzelunternehmen bzw. deine Einzelfirma und bist somit dessen Inhaber. In Österreich ist das Einzelunternehmen die beliebteste Form bei der Führung einer Firma.
Wie werde ich Einzelunternehmer?
Um deinen Einstieg in die Selbstständigkeit zu meistern, eignet sich die Einzelunternehmen Rechtsform am Besten. Der Gründungsvorgang ist simpel und unkompliziert:
- Bei der Gründung entsteht immer die Pflicht auf eine Gewerbeanmeldung
- Die Anmeldung des Gewerbes findet bei der Bezirksverwaltungsbehörde statt
Regelungen
Des weiteren gibt es viele verschiedene Regelungen bei der Gründung eines Einzelunternehmens, die du beachten musst:
- Haftung
- Gewerbeberechtigung
- Firma
- Sozialversicherung
- Steuern
Haftung
Du als Einzelunternehmer haftest unbeschränkt und das mit jeglichem Betriebs- und Privatvermögen. Durch die unbeschränkte Haftung des Geschäftsführers für die Verbindlichkeiten, ist die Kreditwürdigkeit relativ hoch. Das Vermögen und Einkommen sind aber nach wie vor abhängig vom Inhaber.
Gewerbeberechtigung
Eine weitere Regelung ist die Gewerbeberechtigung. Grundsätzlich kann die gewerbliche Tätigkeit nur ausgeübt werden, sofern eine Berechtigung für dieses Gewerbe vorliegt. Bist du also der Geschäftsführer, dann musst du die Voraussetzungen für das Erlangen und der Durchsetzung der Gewerbeberechtigung erfüllen. Ansonsten ist es dir nicht möglich, ein Einzelunternehmen zu gründen.
Firma
Einzelunternehmer müssen sich bei dieser Rechtsform ab Erreichung der Rechnungslegungspflicht in das Firmenbuch eintragen lassen. Dabei gibt es bestimmte Grenzen:
- Jahresumsatz von mehr als 1.000.000,00 €
- Umsatz von 700.000,00 € in 2 Jahren aufeinanderfolgend
Sollten die Werte nicht erreicht werden, ist eine freiwillige Eintragung ohne Bilanzierungspflicht möglich. Wer sich als Einzelunternehmer nicht in das Firmenbuch eintragen lässt, muss seinen Familiennamen in Verbindung mit einem ausgeschriebenen Vornamen nutzen. Ohne Eintragung gilt das Einzelunternehmen als nicht protokolliertes Unternehmen.
Wer ins Firmenbuch eingetragen wurde, gilt als protokollierter Unternehmer. Oft ist auch die Bezeichnung „eingetragener Unternehmer“ oder „eingetragene Unternehmerin“ zu hören. Die Kürzel beläuft sich auf „e.U.“. Eingetragene Einzelunternehmer haben die Wahl zwischen Fantasiebezeichnung, Namensbezeichnung oder Sachbezeichnung der Firma. Unter diesen Namen können, die nach außen auftreten. Weitere Zusätze sind:
- Angaben der Tätigkeit
- Geschäftsbezeichnung
- Markenzeichen
Hierbei sollte der Geschäftsführer achten, dass die Zusätze nicht täuschend sind.
Sozialversicherung
Einzelunternehmer sind aufgrund ihres Gewerbes oder einer anderen Berufsberechtigung ein Mitglied der Wirtschaftskammer. Dementsprechend sind sie zur Sozialversicherung der Gewerblichen verpflichtet, welches im GSVG geregelt ist. Dabei ergeben sich folgende Werte:
- Krankenversicherung: 7,65 %
- Pensionsversicherung: 18,50 %
- selbstständigenvorsorge: 1,53 %
- Unfallsvorsorge: 9,60 € (unabhängig vom Einkommen)
Zur Berechnung der Beitragsgrundlage gelten jegliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und aus dem Gewerbebetrieb. Bei jungen Unternehmern gibt es eine Vergünstigung, sofern sie innerhalb der ersten 2 Jahre nicht GSVG-versichert waren. Außerdem können sich Einzelunternehmer von den Zahlungen von Pension- und Krankenversicherung auf Antrag herausnehmen lassen. Allerdings darf der Jahresumsatz die 30.000,00 € nicht überschreiten. Zudem muss ein Jahresgewinn von unter 5.256,60 € vorgewiesen werden. Für die Unfallversicherung ist unabhängig vom Einkommen der Betrag in Höhe von 9,60 zu bezahlen.
Steuern
Der letzte Punkt bei einem Einzelunternehmen befasst sich mit dem Bereich Steuern. Als Einzelunternehmer wird man zur Einkommensteuer verlangt. Innerhalb von einem Monat, seit Beginn, muss dem Finanzamt der Standort sowie die Eröffnung des Gewerbebetriebes mitgeteilt werden. Der gleiche Fall gilt auch für die Umsatzsteuer, von denen Einzelunternehmer nicht ausgeschlossen werden. Diese fällt bei allen Lieferungen und erbrachten Leistungen an. Meist beträgt die Umsatzsteuer 20 % vom Nettogehalt. Weiterhin gibt es reduzierte Sätze wie beispielsweise 10 % auf Lebensmittel, Bücher und mehr. Seit dem 01. Januar 2016 gibt es 13 % auf Brennholz und seit dem 01.05 2016 für die Beherbergung oder für Sportveranstaltungen. Trotzdem gibt es bei der Umsatzsteuer eine Ausnahme, sofern die jährlichen Umsätze unter 30.000,00 € liegen. Ab dann greift die Kleinunternehmerregelung, bei der keine Umsatzsteuer abzuführen ist. Im Gegensatz dazu kann jedoch kein Vorsteuerabzug vom Einzelunternehmer geltend gemacht werden.
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist nicht immer vom Vorteil. Nur wenn die Kunden hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sind oder aufgrund Gründungskosten höhere Beiträge anfallen, kann die Regelung von Vorteil sein. Hier muss bei der Rechnung eine Umsatzsteuer angeführt werden und ans zuständige Finanzamt unter Abzug von Vorsteuerbeiträgen abgeführt werden. Für jeden Einzelunternehmer wird die Umsatzsteuerzahllast am 15. des zweitfolgenden Monats fällig. Für die Einkommens- und Umsatzsteuer ist immer das Betriebsfinanzamt zuständig.
Die wichtigsten Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmens
Du möchtest ein Einzelunternehmen gründen und bist dir aber noch nicht sicher, ob die Rechtform für dich passt oder du doch lieber eine andere Rechtsform auswählen solltest? Wir haben hier für dich die größten Vor- und Nachteile aufgelistet:
Vorteile eines Einzelunternehmens:
- Der Einstieg > formlos, unkompliziert und günstig
- Uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit > dir steht allein der Gewinn zur Verfügung
- Einbringen von Stammkapital ist nicht nötig
- Jahreabschlüsse müssen nicht offen vorgelegt werden
Nachteile eines Einzelunternehmens:
- Geschäftsrisiko liegt allein bei dir > Du haftest im Ernstfall mit deinem eigenen Privatvermögen
- Zweite Entscheidung fehlt > es ist empfehlenswert einen Unternehmensberater hinzuzuziehen
- Im Krankheitsfall > finanzielle Verluste müssen in Kauf genommen werden
Fazit
Es ist kein Zufall, dass die meisten Neugründungen als Einzelunternehmen erfolgen. Für Gründer, die ganz unkompliziert (erstmal) alleine in die Unternehmerwelt starten wollen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens deshalb geeignet, weil sie keine hohen Haftungsrisiken zu erwarten haben. Natürlich muss auch ein Einzelunternehmer anfangs einige Hürden überwinden, aber diese gibt es bei jeder Gründung.
Wir empfehlen dir, geeignete Versicherungen abzuschließen, um die Risiken bei der Gründung eines Einzelunternehmens zu minimieren. Wenn du zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließt, bist du für den Fall abgesichert, dass du aufgrund von Schäden oder Katastrophen deine Geschäftstätigkeit unterbrechen müssen.