Was sind Abschreibungen?
Mit Abschreibungen erfasst man die planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen.Abschreiben nennt man einen wirtschaftlichen Prozess, der bei der Anschaffung eines betrieblichen Mittels vorkommt. Das heißt, dass über mehrere Jahre hinweg die Wertminderung des betrieblichen Mittels bzw. der betrieblichen Anschaffung berechnet wird.Unter betriebliche Mittel fallen u.a.:
- betriebliche Maschinen
- betriebliche Fahrzeuge
- Inventar
Aber auch immaterielle Güter wie z. B.:
- Genehmigungen
- Fortbildungen
- Kurse zur Erhaltung des Bildungsniveaus
Grundgedanke
Der Grundgedanke bei Abschreibungen ist die Tatsache, dass betriebliche Mittel über mehrere Jahre hinweg zu verwenden sind. Somit kann der Wert eines betrieblichen Mittels nicht auf ein Jahr festgesetzt werden. Es muss auf Wertminderung geachtet werden. Es geht vor allem um die Wertverteilung auf die Jahre in denen der Wertgegenstand verwendet wird.
Formel bei Abschreibungen:
Bei Abschreibungen musst du einige Sachen berücksichtigen. Vor allem den Anschaffungspreis, jedoch auch den Restwert (falls vorhanden) und den Zeitraum in dem du beabsichtigst dein betriebliches Mittel zu verwenden.Die Rechenformel für die jährlichen Abschreibungskosten ist dann:
Anschaffungskosten - Restwert / Nutzungsdauer
Das Ergebnis dieser Summe, die jährliche Abschreibung, wird jedes Jahr vom Buchungswert „abgeschrieben“ bzw. abgezogen. Das betriebliche Mittel wird mit der Zeit weniger Wert sein. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung eingetragen.
Beispiel
Du kaufst am 1. Januar ein Fahrzeug im Wert von € 10.000,-. Du erwartest, dass du das Fahrzeug drei Jahre für dein Gewerbe verwenden wirst und dass das Fahrzeug nach den drei Jahren noch € 1.000,- Wert ist.Die jährlichen Abschreibungskosten bzw. die jährlichen Abschreibungen sind:
10.000€ - 1.000€ / 3 = 3.000€
Buchungswert des Fahrzeugs am 1. Januar:
- 1 Jahr: € 10.000
- 2 Jahr: € 7.000,-
- 3 Jahr: € 4.000,-
- 4 Jahr: € 1.000,-
Was ist zu beachten?
Der Beginn deiner Abschreibungen muss sich nach dem Datum der Inbetriebnahme des Betriebsmittels richten und nicht nach dem Anschaffungszeitpunkt.Mit anderen Worten, du musst auch darauf achten, wann du im respektiven Geschäftsjahr das Betriebsmittel in Betrieb nimmst. Mal angenommen du nimmst es nicht am 1. Januar aber erst am 1. Juli in Betrieb. Laut der Halbjahres-Afa darfst dann nicht die ganzen € 3.000 im ersten Jahr abziehen, sondern nur die hälfte. Diese Regelung findet Anwendung wenn das Betriebsmittel nicht länger als 6 Monate im respektiven Jahr genutzt worden ist. Die Selbe Regelung trifft auf das Ausscheiden eines Betriebsmittel zu. Sollte ein Betriebsmittel im ersten Halbjahr ausscheiden, beläuft sich Abschreibung nur auf die Hälfte des Betrages.Achte immer darauf, die Abschreibung zeitgerecht in der Buchhaltung durchzuführen. Bei Versäumnis darf diese im Nachhinein nicht mehr nachgeholt werden.Detailliertere Informationen zu diesem Thema, lesen Sie bitte hier.