Was ist ein Unternehmen?
Du möchtest dein eigenes Unternehmen gründen oder wissen, was man überhaupt unter einem Unternehmen versteht? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Beitrag erklären wir dir
- was ein Unternehmen überhaupt ist
- den Unterschied zwischen Unternehmen und Firmen bzw. Konzernen
- die verschiedenen Rechtsformen
- und andere Merkmale
Was ist also nun ein Unternehmen?
Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich-finanzielle sowie eine rechtliche Einheit, die einen bestimmten Zweck bzw. ein bestimmtes Ziel verfolgt. Im Bereich der Privatwirtschaft, verfolgen Unternehmen das Ziel der Gewinnmaximierung.
Firmen, Konzerne etc.
Wenn es um die Begriffe "Unternehmen", "Firma" und "Konzern" geht, herrscht meistens eine große Verwirrung oder Verwechslung. Deswegen ist es bei diesen Begriffen wichtig, sie definitorisch zu unterscheiden. Fangen wir mit dem Begriff selbst an:Betriebswirtschaftlich werden die Begriffe Unternehmen und Betrieb zumeist synonym verwendet. D. h. spricht man von einem Unternehmen oder ein Betrieb wird meist ein und dasselbe gemeint. Es kommt jedoch häufig vor, dass der Begriff "Betrieb" auch als Oberbegriff für privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Unternehmen verwendet wird. Was zeichnet ein Unternehmen aber nun aus? Dies wird deutlicher, wenn man die Begriffe Unternehmen und Konzern unterscheidet. Ein Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen mit einer gemeinsamen Leitung. Ein Beispiel für ein Konzern wäre Walmart. Walmart besitzt viele kleine Betriebe, die einen Zusammenschluss bilden und unter einer gemeinsamen Leitung geführt wird. Eine Firma hingegen ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte führt. Ein Unternehmen kann also gleichzeitig eine Firma sein, wenn die Kaufmannseigenschaft erfüllt ist.
Privatrechtliche vs. öffentlich-rechtliche
Unternehmen können nach ihren Rechtsformen unterschieden werden. Privatrechtliche gehören einem privaten Eigentümer. Hier steht das Ziel der Gewinnmaximierung im Vordergrund. Öffentlich-rechtliche hingegen befinden sich im Eigentum des Staates. Sie unterliegen einem "öffentlichen Zweck" und dürfen nicht ausschließlich oder überwiegend der Gewinnmaximierung dienen.
Rechtsformen im privatrechtlichen Bereich
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es eine Reihe unterschiedlicher Rechtsformen, die ein privatrechtliches Unternehmen annehmen kann. Diese werden grob in vier Kategorien untergliedert:
- Einzelunternehmen
- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften
- Sonstige privatrechtliche Rechtsformen
Im folgenden werden die einzelnen Formen näher erklärt.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist eine der häufigsten Formen von Unternehmen. Ein Einzelunternehmen kann von jeder natürlichen Person formlos und unkompliziert gegründet werden - es ist kein Mindestkapital erforderlich. Ein Einzelunternehmer führt die Unternehmensgeschäfte unter seinem Namen und auf eigenes Risiko. Er haftet mit seinem Privatvermögen für alle Schulden seines Unternehmens. Es findet also keine Unterscheidung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen statt.
Personengesellschaft
Unter einer Personengesellschaft versteht man den Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem gemeinsamen Unternehmensziel. Gesellschafter einer Personengesellschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine Kapitaleinlage ist, anders als bei Kapitalgesellschaften, nicht zwingend notwendig. Ähnlich wie bei Einzelunternehmen haften auch die Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Regel persönlich und uneingeschränkt. Eine Ausnahme besteht allerdings für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. OHG und der GmbH & Co. KG - seine Haftung ist auf die Kapitaleinlage beschränkt. Personengesellschaften im Überblick:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Partnergesellschaft (PartG)
- Stille Gesellschaft
- Mischformen wie die GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft definiert sich analog zur Personengesellschaft als ein Zuammenschluss mehrerer Personen zur Realisierung eines gemeinsamen Zieles. Eine Kapitaleinlage ist jedoch bei jeder Form der Kapitalgesellschaft erforderlich. Im Unterschied zur Personengesellschaft haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft darüber hinaus nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das hängt damit zusammen, dass Kapitalgesellschaften als eigene juristische Personen gelten. Kapitalgesellschaften im Überblick:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sonstige privatrechtliche Rechtsformen
Neben Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft existieren noch weitere privatrechtliche Rechtsformen:
- Genossenschaften
- Körperschaften des Privatrechts (Vereine)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Rechtsformen im öffentlich-rechtlichen Bereich
Auch öffentlich-rechtliche Betriebe können unterschiedliche Rechtsformen annehmen:
- Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Die geläufigsten öffentlich-rechtlichen Unternehmen - Anstalt, Stiftung - zählen zu den mit eigener Rechtspersönlichkeit:
Mit eigener Rechtspersönlichkeit
Öffentlich-rechtliche Betriebe, die gleichzeitig eine juristische Person sind, haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie nehmen meistens spezielle Aufgaben wahr. Dies sind beispielsweise:
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunk)
- Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz)
Ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Öffentlich-rechtliche Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind:
- Regiebetriebe (z. B. Theater, Bibliotheken)
- Eigenbetriebe
Weitere Kriterien
Unternehmen können aber nicht nur nach ihrer Rechtsform gegliedert werden. Eine Rolle spielen auch Größe, Branche und Phase.
Nach Größe
Eine Möglichkeit der Unterscheidung ist nach Größenklassen, in kleine und große Unternehmen. Es gibt darüber hinaus mittelständische Unternehmen. In gesetzlichen Regelungen wird zur Größenmessung häufig eine Kombination aus Umsatz, Mitarbeiterzahl und Bilanzsumme verwendet.
Nach Branche
Eine weitere gängige Unterscheidung von Betrieben bezieht sich auf ihre Branchenzugehörigkeit. Unterschieden werden können beispielsweise folgende Branchen:
- Handel
- Gastgewerbe
- Information und Kommunikation
- Erziehung und Unterricht
- Kunst, Unterhaltung und Erholung
- etc.
Nach Phase
Ein Unternehmen durchläuft im Regelfall verschiedene Phasen - eine Gliederung nach Phasen sieht folgendermaßen aus: Gründungsphase - Umsatzphase - Auflösungsphase
Nach räumlicher Struktur
Zum Abschluss kann auch noch eine Unterscheidung nach ihrer räumlichen Struktur vorgenommen werden. Dabei wird zwischen regionalen, nationalen und internationalen Unternehmen unterschieden. Eine Unternehmensberatung hilft den Umsatz und Erfolg zu steigern.