Welche Schritte deiner Buchhaltung kannst du selber erledigen?

Welche Schritte deiner Buchhaltung kannst du selber erledigen?

Ob mit oder ohne Buchhaltungsprogramm musst du dich als Unternehmer entscheiden, welche Schritte deiner Buchhaltung du selber übernehmen und wann du einen Finanzexperten konsultieren möchtest. In diesem Blog zeigen wir dir die verschiedenen Schritte und was du beachten musst.


Die verschiedenen Vorgehensweisen

Unternehmen und Freiberufler müssen jeden Monat ihre Buchhaltung erledigen, um sie beim Finanzamt vorzuzeigen. Große Unternehmen haben oft eine eigene Abteilung, die die Buchhalterung für sie übernimmt. Um Geld zu sparen, erledigen Freiberufler und kleine Unternehmen ihre Buchhaltung meistens größtenteils selbst. Besonders für kompliziertere Vorgänge, wie die Gewinnermittlung und die Steuererklärung konsultieren jedoch viele einen Steuerberater. Um dem Steuerberater alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen zu können, muss vorbereitende Buchhaltung betreiben werden. Diese kann händisch, oder mit einem Buchhaltungsprogramm effizienter gestaltet werden.


Was ist die vorbereitende Buchhaltung?

Folglich geht es bei der vorbereitenden Buchhalterung darum, ein Arbeitspaket für den Buchhalter zu erstellen. Es müssen also Belege gesammelt und chronologisch angeordnet werden, außerdem muss ein Kassenbericht erstellt werden und die Kontoauszüge der Bankkonten beigefügt werden. Die wichtigsten Schritte hierbei sind:

  1. Alle Kassenbelege, Rechnungen und Quittungen müssen gesammelt werden, somit müssen fehlende Belege erstellt oder nachträglich organisiert werden.
  2. Überprüfe jeden Beleg auf seine Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit bevor du ihn verwaltest.
  3. Online Buchhaltung hast, können diese auch elektronisch abgespeichert und mit den anderen Daten versendet werden.
  4. Kassenbuch, indem alle Barzahlungsvorgänge vermerkt sind.
  5. Sammelst du deine Daten in Papierform, musst du nun im nächsten Schritt alle deine Belege, Kontoauszüge, Barausgaben und -einnahmen usw. chronologisch sortieren. Benutzt du ein Buchhaltungsprogramm, wurde dieser Schritt bereits für dich erledigt.

Besonders wichtig ist, dass du die Buchhalterung nicht aufschiebst. Markiere dir am besten einen Tag im Kalender, den du deiner Buchhalterung widmest! Außerdem solltest du dich, wenn du für die weiteren Schritte von einem Finanzexperten konsultieren möchtest, diesem einmal im Monat deine Unterlagen zur Verfügung stellen. Benutzt du ein Buchhaltungsprogramm, kann sich dein Buchhalter ganz einfach in dein Konto einloggen, um auf die nötigen Unterlagen zuzugreifen. Natürlich kannst du auch für deine komplette Buchführung einen Steuerberater beauftragen, nur sparst du dir viel Geld, wenn du deine Buchhaltung selber vorbereitest. Auf Basis der gesammelten und sortierten Unterlagen können buchhalterische Vorgänge wie das das Kontieren sowie das Bilanzieren von Ein- und Ausgaben und Lohnangelegenheiten vorgenommen werden. Außerdem dient die Sammlung und Organisation von Belegen als Grundlage für die Gewinnermittlung und sämtliche andere Abschlüsse. Bist du ein Organisationstalent oder benutzt ein Buchhaltungsprogramm, kannst du auch über die vorbereitende Buchhaltung hinaus viele Schritte leicht selber erledigen. So sparst du dir viel Geld und hast immer einen Überblick über deine Geldflüsse. Zu beachten sind hier:


Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
,

die vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt wurden.

  1. Grundsatz: Buchführung müssen klar und übersichtlichen gestaltet sein muss. Dazu gehört:
  • Eine sachgerechte Organisation der Daten und Beleg
  • Eine übersichtliche und nachvollziehbare Gliederung der Abschlüsse
  • Außerdem die Verbote: Erträge und Aufwendungen, sowie Vermögen und Schulden miteinander zu verrechnen, Buchungen unleserlich zu machen und Einträge mit dem Bleistift oder anderen Stiften vorzunehmen, die radiert werden könnten.
  1. Grundsatz: Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig, korrekt, fortlaufend, zeitgerecht und sachlich geordnet werden.
  2. Der Buchung muss ein Beleg zugeordnet werden.
  3. Buchführungsunterlagen obliegen der Aufbewahrungspflicht von mindestens 7 Jahren.

Eine weitere Option ist es natürlich, die Buchhaltung komplett selber zu führen, aber einen Finanzexperten zu konsultieren, der die Richtigkeit dieser überprüft. Somit bist du immer auf der sicheren Seite. Ob du deine Buchhaltung offline oder online führen möchtest, ist außerdem eine wichtige Entscheidung. Ließ dir als Hilfe unseren Blog durch: Online und Offline Buchhaltung: Der Vergleich
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