Steuererklärung für dein Kleingewerbe: ganz einfach!
Auch für dein Kleingewerbe erwartet das Finanzamt eine Steuererklärung von dir. Je nach Gewinn, fallen die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und eventuell die Umsatzsteuer an. Jedoch musst du als KleinunternehmerIn nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anstatt einer Bilanz aufstellen. Mit diesem Blog geben wir dir einen genauen Überblick, damit du deine Steuererklärung schnell und einfach erledigen kannst. Dieser Beitrag könnte auch interessant für dich sein: Gewerbeanmeldung: Wie melde ich mein Gewerbe an?
1. Einnahmen und Ausgaben: Sammeln und Zusammenfügen
Damit du überhaupt eine EÜR durchführen kannst, brauchst du natürlich alle Rechnungen, Belege und Quittungen, die deine Einnahmen und Ausgaben nachweisen. Dies kannst du natürlich in Papierform machen, noch praktischer ist es aber online. In einem Cloud-basierten Buchhaltungsprogramm wie InformerOnline kannst du alle deine Belege abspeichern. Diese sind jederzeit abrufbar und werden chronologisch geordnet. Zu beachten ist natürlich auch die Aufbewahrungspflicht. Grundsätzlich müssen relevante Papiere bis zu sieben Jahren aufbewahrt werden. Außerdem: Vergiss nicht die Unterlagen für den Steuerausgleich aufzubewahren. Alle Anschaffungen, die du für dein Gewerbe angeschafft hast, kannst du von der Steuer absetzen. Nutze diese Gelegenheit auf jeden Fall.
2. Halte deine persönlichen Unterlagen bereit.
Hast du den Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben hergestellt, geht es mit den Unterlagen um deine Person weiter. Dies ist eine Liste der Daten, die du brauchst:
- Steueridentifikationsnummer (Diese findest du auf dem Steuerbescheid des Vorjahres)
- Deine elektronische/n Lohnsteuerjahresbescheinigung/en
- Die Leistungsbescheide und Mitteilungen vom AMS bzw. Arbeitsamt oder der Krankenkasse über geleistete Zahlungen
- Die Nachweise über Fehlzeiten im Job (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft)
- Der Kirchensteuerbescheid (wenn nicht schon auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben)
- Evtl. Nachweise über Körperbehinderungen
- Deine Bankverbindung
3. Deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Hast du alle deine Daten gesammelt, geht es ans Eingemachte. Für die Gewinnermittlung deines Kleingewerbes erstellst du eine EÜR. Online kannst du deine EÜR mit ELSTER durchführen und abschicken. Auf der Internetseite der WKO kannst du kostenlos eine Broschüre zum Thema EÜR herunterladen, die alle deine Fragen beantwortet. Du findest sie hier: Broschüre zum Thema EÜR Arbeitest du mit einem Buchhaltungsprogramm, kannst du die Werte zur Gewinnermittlung einfach aus deinem Programm entnehmen. Somit sparst du dir viel Mühe.
4. Beachte die Fristen
Im letzten Schritt ist es natürlich noch wichtig, dass du die Fristen einhältst. Kümmerst du dich selbst um deine Steuererklärung für dein Kleingewerbe, gibst du diese
bis zum 31. Juli des Folgejahres ab. Lässt du sie von einem / einer SteuerberaterIn erledigen, hast du ein paar Monate länger Zeit. Plane also genug Zeit ein!