Was ist die Gewinn- und Verlustrechnung?
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dient zur Ermittlung der Aufwände und der Erträge, die ein Unternehmen innerhalb einer bestimmten Zeitperiode hat. Sie bildet neben der Bilanz, den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses, muss von allen großen Unternehmen betätigt werden und bedient sich der doppelten Buchhaltung. Außerdem dient die GuV als Besteuerungsgrundlage.
Die Ermittlung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mittels doppelter Buchhaltung ermittelt. Das GuV-Konto ist ein Unterkonto des Eigenkapitals und wird nicht direkt unter diesem Konto gebucht, sondern die Daten werden zunächst erstmal gesammlt. Deshalb wird das GuV-Konto auch Sammel- oder Hilfskonto genannt.Bei der Buchung werden auf der linken Seite im Soll alle Aufwände, auf der rechten Seite alle Erträge verbucht. Durch diese Vorgehensweise wird der Saldo bestimmt, der Auskunft darüber gibt, ob und wie viel das Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat. Außerdem kann das Unternehmen, in der Regel, bei der Aufstellung der GuV zwischen dem Umsatzkosten- und dem Gesamtkostenverfahren wählen.Das Ergebnis lässt sich wie folgt interpretieren:Das Unternehmen hat einen Gewinn erwirtschaftet, wenn die Erträge höher als die Aufwendungen sind. Übersteigen die Aufwendungen jedoch die Erträge hat das Unternehmen einen Verlust.
Konto- und Staffelform
Die GuV kann entweder als Konten- oder Staffelform gestaltet werden.
- Die Kontenform bedient sich einer Sollseite, bei der Aufwendeungen verbucht werden und einer Habenseite, bei der Erträge verbucht werden. Das Unternehmen hat einen Gewinn gemacht, wenn sich eine Saldierung auf der Sollseite ergibt. Ergibt sie sich wiederum auf der Habenseite, ist ein Verlust zu verzeichnen.
Hier zeigen wir dir ein Beispiel für eine Gewinn- und Verlustrechnung in Kontenform:
- Bei der Staffelform werden Gruppierungen bzw. Posten angelegt. Unter diesen Posten werden dann alle Erträge und Aufwände in gemeinsame Gruppen aufgelistet. Jede Gruppe erhält ihre eigene Zwischensumme, wodurch der Unternehmer sich ein besseres Bild über die Quellen und die Ursachen der Gewinne bzw. Verluste machen kann. Somit ist diese Form zwar aufwendiger, ergibt aber ein besseres Bild über die Ertragslage.
Wer muss eine Gewinn – und Verlustrechnung erstellen?
Grundsätzlich gilt, dass Freiberufler und kleinere BGB-Gesellschaften und Kleingewerbetreibende ihrem Jahresabschluss nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beifügen müssen. Diese ist etwas simpler. Größere Unternehmen, die zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, müssen jedoch ihren Jahresabschluss inklusive GuV einreichen.
Steuern
Wurde der Jahresabschluss beim Finanzamt eingereicht, wird die Steuer berechnet. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird ein bestimmter Prozentsatz vom Gewinn abgezogen (Gewerbesteuer). Bei kleinen Einzelunternehmer, Selbstständigen und Freiberufler wird die Einkommensteuer erhoben.
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